Lifetime Warranty
Audio-Technica entwickelt und fertigt seit über 45 Jahren professionelles Audio-Equipment unter höchstanspruchsvollen Standards.
Unser Vertrauen in die Qualität der Produkte zeigen wir in einer Gerätegarantie gegenüber Material- und Fertigungsdefekten für die gesamte Lebensdauer Ihres Produktes*.
Die lebenslange Garantie* auf die 40er Serie, Artist und Artist Elite Serie für drahtgebunde Mikrofone gilt zusätzlich und beeinflusst weder Ihre gesetzlichen Rechte noch ist sie mit Kosten für Sie verbunden. Lesen Sie bitte dafür die folgenden Geschäftsbedingungen:
- Die lebenslange Garantie gilt nur für Erstkäufer des Produktes, die das online unter www.audio-technica.com/warranty verfügbare Garantie-Registrierungsformular innerhalb der ersten 30 Tage nach dem Erwerb des Produktes vollständig ausgefüllt und der Audio-Technica Ltd. vorgelegt haben. Die lebenslange Garantie gilt nur für die Studiomikrofone der 40er Serie, für Live-Sound Mikrofone der Artist Elite und Artist Serie (außer kopfgetragenen) und gilt nur für den durchschnittlich betriebsfähigen Zeitraum des Produktes. Diese Zeitspanne gibt Audio-Technica mit 15 Jahren an.
- Die lebenslange Garantie gilt nur für neue Produkte und ist nicht auf Geräte übertragbar, die ohne Originalverpackung oder vor dem 1. November 2007 (40er Serie) oder vor dem 1. Mai 2009 (Artist Elite und Artist Serie) gekauft wurden. Im Reklamationsfall wird von Ihnen ein Kaufnachweis verlangt.
- Die lebenslange Garantie bezieht sich ausschließlich auf Material- und Fertigungsdefekte für die durchschnittlich für unsere Mikrofone betriebsfähige Zeitspanne.
- Die lebenslange Garantie umfasst nicht Defekte, die außerhalb der Herstellerkontrolle liegen. Dazu gehören:
- Fehler bei der Umsetzung der Benutzungs- und Pflegeanweisungen von Audio-Technica
- Alterung von beliebigen Teilen auf Grund normaler Abnutzung
- Unsachgemäße Benutzung und/oder Reinigung
- Unfallschaden und /oder mutwillige Beschädigung
- Veränderung, Umbau oder Transformation des Gerätes
- Die lebenslange Garantie gilt nur für Produkte, die von Audio-Technica Ltd.
ausgeliefert wurden und bei einem professionellen, autorisierten Wiederverkäufer innerhalb des EMEA-Gebietes (Europa, Mittlerer Osten, Afrika)** gekauft wurden.
- Die lebenslange Garantie gilt nur für dieses Gerät.
- Sie sollten Audio-Technica innerhalb von 14 Tagen nach Entdecken eines Defektes benachrichtigen.
- Falls sich das Produkt nach den oben beschriebenen Definitionen als defekt erweist, wird Audio-Technica nach eigenem Ermessen entweder den ursprünglichen Kaufpreis (bis hin zum ursprünglichen Kaufpreis, nicht darüber hinaus) rückerstatten, das Produkt reparieren, oder Sie aber mit neuen Produkten, bzw. Einzelteilen im Austausch versorgen. Dies ist die einzige Auflage für Audio-Technica in diesen Garantiebedingungen, und schließt so jegliche Reklamationsklagen auf Grund von Betriebsausfällen oder Folgeschäden aus.
- Retoursendungen, die ohne gut auf das Paket aufgedruckte Rücksendungs-Autorisationsnummer (RA#) verschickt werden, werden nicht akzeptiert. Wenden Sie sich bitte an ihren lokalen Audio-Technica Vertrieb, wo Sie das Gerät erworben haben oder direkt an die Audio-Technica Ltd, Niederlassung Deutschland, um eine RA# zu erhalten. Audio-Technica sollte fähig sein das Problem für jedes Produkt, das ein Anwender als nicht funktionsfähig im Rahmen der Betriebsspezifikationen gemeldet hat, zu duplizieren. Jedes Produkt, das von Audio-Technica mit dem Prädikat „KEIN FEHLER GEFUNDEN“ bewertet wurde, wird unter Umständen zusätzliche Kosten erzeugen.
- Nach der Registrierung auf www.audio-technica.com/warranty wird Ihnen eine eindeutige Anwenderidentifikationsnummer zugeteilt. Drucken Sie diese aus, heften Sie bei Ihren Unterlagen ab und benutzen diese immer dann, wenn Sie uns kontaktieren.
- Falls eine Reklamationsklage unter den genannten Garantiebedingungen vorgenommen wurde, der Defekt sich aber nicht auf verwendete Materialien oder Fertigungsfehler zurückführen lässt, behält sich Audio-Technica das Recht vor, dem Anwender hinsichtlich der angefallenen Arbeitszeit der Techniker/Ingenieure und/oder verbauter Wechselteile eine Rechnung zu stellen.
* Audio-Technica gibt die durchschnittliche Lebensdauer eines Mikrophones mit 15 Jahren ab Kaufdatum an. Jedes Produkt, das im Produktzyklus ausgelaufen ist, verändert, erneuert, verbessert oder mit neuer Technologie von Audio-Technica ersetzt wurde, kann oder kann nicht repariert oder in den Originalzustand zurückversetzt werden, abhängig davon, ob die ursprünglichen Austauschteile noch verfügbar sind. Unter solchen Umständen wird Audio-Technica den Anwender über zusätzliche Reparatur-/Austausch-/Verbesserungs- und Erneuerungsservices beraten. Zusätzlich verfügbare Reparatur-/Austausch-/Verbesserungs- und Erneuerungsservices werden in aller Regel mit einer zusätzlichen Rechnung belegt.
** Die lebenslange Garantie umfasst Produkte, die bei Audio-Technica´s Ltd. ausgewiesenen Vertrieben und deren ausgewiesenen Wiederverkäufern in folgenden EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika)-Ländern erworben wurden:BELGIEN,
BOSNIEN,
DÄNEMARK,
DEUTSCHLAND,
ESTLAND,
FINNLAND,
FRANKREICH,
GRIECHENLAND,
IRAN,
IRLAND,
ISLAND,
ISRAEL,
ITALIEN,
KROATIEN,
LETTLAND,
LIBANON,
LITAUEN,
LUXEMBURG,
MALTA,
MAZEDONIEN,
MONTENEGRO,
NIEDERLANDE,
NORWEGEN, ÖSTERREICH,
PALESTINA,
POLEN,
PORTUGAL,
RUMÄNIEN,
RUSSLAND,
SAUDI ARABIEN,
SCHWEDEN,
SCHWEIZ,
SERBIEN,
SLOVENIEN,
SLOWAKEI,
SPANIEN,
SÜDAFRIKA,
TSCHECHISCHE REPUBLIK,
TÜRKEI,
UKRAINE,
UNGARN,
VEREINIGTES KÖNIGREICH (UK),
ZYPERN